Mandanteninformation 18/2024
Es zeichnet sich ab, dass der Geltungszeitpunkt der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr auf den 30.12.2025 verschoben wird. Die hierfür erforderlichen Beschlussfassungen sollen in den nächsten 14 Tagen erfolgen.
Die Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) vom 31.05.2023 sollten grundsätzlich ab dem 30.12.2024 gelten; vorgesehen sind lediglich Ausnahmen für bestimmte kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.
Nach massiver Kritik, die nach der EU-Entwaldungsverordnung bestehenden Pflichten seien zu weitreichend und könnten von betroffenen Marktteilnehmern überdies nicht bereits ab dem 30.12.2024 erfüllt werden, weil eine längere Vorbereitungszeit benötigt werde, hatte die EU-Kommission im Oktober 2024 eine Verschiebung des Geltungszeitpunkts um ein Jahr auf den 30.12.2025 vorgeschlagen, inhaltliche Änderungen jedoch abgelehnt.
Über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Geltungszeitpunkts auf den 30.12.2025 hatte das EU-Parlament am 14.11.2024 abgestimmt und dabei mehrheitlich für eine Verschiebung votiert (siehe hierzu unsere Mandanteninformation 16/2024 vom 16.11.2024). Allerdings wurden in diesem Zusammenhang auch Anträge auf inhaltliche Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung gestellt, insbesondere betreffend das System der Risikoeinstufung von Ländern und Landesteilen. Da das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission nicht vorbehaltlos angenommen, sondern die Zustimmung zu dem Vorschlag mit inhaltlichen Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung verbunden hatte, ist die Verschiebung des Geltungszeitpunkts auf den 30.12.2025 noch nicht beschlossen.
Im Rahmen der zwischenzeitlich geführten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der Kommission ist am 03.12.2024 ein Kompromiss erzielt worden. Nach dem gefundenen Kompromiss soll der Geltungszeitpunkt der EU-Entwaldungsverordnung auf den 30.12.2025 verschoben werden. Inhaltliche Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung, wie sie vom EU-Parlament am 14.11.2024 mehrheitlich gefordert worden waren, soll es jedoch nicht geben. Vielmehr sagte die Kommission zu, die Bürokratieanforderungen zu senken, insbesondere durch Vornahme von Änderungen an den Leitlinien für die EU-Entwaldungsverordnung (Mitteilung der Kommission C/2024/6789 vom 13.11.2024) Außerdem soll es ggf. eine nochmalige Verschiebung des Geltungszeitpunkts der EU-Entwaldungsverordnung geben, wenn bis zum 30.06.2025 das IT-System zur Durchführung von Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung nicht funktionsfähig ist oder die Risikoeinstufungen von Ländern und Landesteilen der Kommission bis dahin nicht veröffentlicht sind.
Die für die Verschiebung des Geltungszeitpunkts der EU-Entwaldungsverordnung erforderlichen Beschlussfassungen von EU-Parlament und Rat sollen in den nächsten 14 Tagen erfolgen.
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