Mandanteninformation 16/2024
Das EU-Parlament hat am 14.11.2024 über eine Änderung der EU-Entwaldungsverordnung abgestimmt. Über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung hinaus fordert das EU-Parlament auch inhaltliche Änderungen. Damit ist weiterhin offen, wann und mit welchem Inhalt die Verordnung gelten wird.
Die Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) vom 31.05.2023 sollen grundsätzlich ab dem 30.12.2024 gelten; vorgesehen sind lediglich Ausnahmen für bestimmte kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.
Nach massiver Kritik, die nach der EU-Entwaldungsverordnung bestehenden Pflichten seien zu weitreichend und könnten von betroffenen Marktteilnehmern überdies nicht bereits ab dem 30.12.2024 erfüllt werden, weil eine längere Vorbereitungszeit benötigt werde, hatte die EU-Kommission vor einigen Wochen eine Verschiebung des Geltungszeitpunkts um ein Jahr auf den 30.12.2025 vorgeschlagen, inhaltliche Änderungen jedoch abgelehnt.
Über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Geltungszeitpunkts auf den 30.12.2025 hat das EU-Parlament am 14.11.2024 abgestimmt und dabei mehrheitlich für eine Verschiebung votiert. Allerdings wurden in diesem Zusammenhang auch Anträge auf inhaltliche Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung gestellt, insbesondere betreffend das System der Risikoeinstufung von Ländern und Landesteilen.
Zur Erinnerung: Nach der EU-Entwaldungsverordnung werden EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten (bzw. ggf. deren Landesteile) in folgende Risikokategorien eingestuft: „hohes Risiko“, „normales Risiko“ und „geringes Risiko“.
Der im EU-Parlament gestellte Antrag, das System der Risikoeinstufung um eine weitere Kategorie „kein Risiko“ für Länder mit stabiler oder steigender Waldfläche zu ergänzen, ist vom EU-Parlament mehrheitlich angenommen worden.
Wird die EU-Entwaldungsverordnung entsprechend geändert, würde dies dazu führen, dass in einigen zentralen Bereichen deutlich geringe Pflichten bestehen würden in Bezug auf Länder mit der Einstufung „kein Risiko“.
Da das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission nicht vorbehaltlos angenommen, sondern die Zustimmung zu dem Vorschlag mit inhaltlichen Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung verbunden hat, ist die Verschiebung des Geltungszeitpunkts auf den 30.12.2025 (noch) nicht beschlossen. Es hängt nunmehr von dem Verlauf der anstehenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der Kommission ab, ob der Geltungszeitpunkt verschoben wird und es inhaltliche Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung geben wird.
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