Dr. Bernard Altpeter begleitet deutsche und internationale Unternehmen bei der Realisierung von Projekten sowie in M&A-Transaktionen. Umwelt, Energie, Beihilfen und das sonstige öffentliche Wirtschaftsrecht deckt er breit ab. Spezialkenntnisse bestehen unter anderem im Chemikalien- und Produktrecht sowie im Außenwirtschaftsrecht.

Durch seine Begleitung von Infrastrukturvorhaben und komplexen Transaktionen kennt Dr. Altpeter die öffentlich-rechtliche Praxis von DAX-Konzernen, mittelständischen Unternehmen, Investoren und Startups. Er hat bei der Teilung bestehender Genehmigungen und Beihilfen in Asset Deals sowie bei Verträgen mit dem Bundeswirtschaftsministerium zur Freigabe von ausländischen Investitionen beraten. Anknüpfend an seine wissenschaftliche Tätigkeit im Investitionskontrollrecht (FDI) sowie seine private Affinität zu digitalen Themen berät Dr. Altpeter zu den fortschreitend strenger regulierten Vorgaben des IT-Sicherheitsrechts (KRITIS).

Zu den aktuellen Schwerpunkten von Dr. Altpeter gehören Infrastrukturvorhaben, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Er kennt das Regulierungsumfeld für Offshore-Windenergie sowie Gas- bzw. Wasserstoff. Neben der Beratung im Immissionsschutz- und Wasserrecht ist Dr. Altpeter erfahren mit der Abwehr von Informationszugangsansprüchen. Mandanten schätzen die strukturierte Aufbereitung komplizierter Rechtsfragen sowie seine lösungsorientierte Beratung.

Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Cambridge

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields und DLA Piper

Rechtsreferendariat u.a. mit Station bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

Promotion bei Prof. Dr. Fehling zu einem Thema an der Schnittstelle von Verfassungsrecht, Unionsrecht und Gesellschaftsrecht

Zulassung als Rechtsanwalt 2017

Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der öffentlich-rechtlichen Boutique held jaguttis

Seit 2025: Partner der Sozietät okl & partner

Strompreiskompensation und Industriestrompreis. Was macht Deutschland, was erlaubt Europa?
In: VIK-Mitteilungen 2/26

Kommentierung von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (§ 3, § 60 und § 60a AWV; § 2, § 3, § 6 und § 13 AWG), des BSI-Gesetzes sowie der BSI-KritisV,
in: Held/Jaguttis (Hrsg.), Deutsches und Europäisches Investitionskontrollrecht, 2026, Beck-Verlag

Die Zuordnung von Unternehmen mit gemischt-öffentlicher Beteiligung. Zu Sonderbindungen und einfachem Recht bei der Beteiligung mehrerer Gebietskörperschaften,
Dissertation, Bucerius Law School, 2022

Wasserstoff – Genehmigung, Entflechtung und Zertifizierung im Rahmen der Breakout Session 9 („Nationale H2-Regulierung“) auf dem Kongress BeyondGas am 25. September 2025 in Oldenburg

Lawyer
Dr. Bernard Altpeter

+49 221 4207 – 297