Sophia Aschern berät und vertritt Kommunen sowie private und öffentliche Unternehmen bei Beschaffungsvorhaben zu allen Fragen des Vergabe- und des Vertragsrechts zu Bau‑, Dienst- und Lieferleistungen.
Sie begleitet Kommunen bei der Konzeption sowie Durchführung und Unternehmen bei der Teilnahme an Vergabeverfahren und unterstützt erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Wahrnehmungen ihrer Rechte, etwa in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Zudem berät sie im Zuwendungsrecht zur rechtssicheren Durchführung geförderter Vorhaben und verteidigt Zuwendungsempfänger gegen drohende Zuwendungsrückforderungen.