Dr. Alexander de Diego ist spezialisiert auf die Beratung von Mandanten im Handels- und Vertragsrecht sowie im Gesellschaftsrecht. Im Handels- und Vertragsrecht berät Dr. de Diego Mandanten häufig an der Schnittstelle zum Umweltrecht; er wird oft mandatiert, um komplexe zivilrechtliche Verträge mit Bezügen zum Umweltrecht zu gestalten. Über besondere Expertise verfügt Dr. de Diego darüber hinaus in der Führung von Zivilprozessen.
Mandanten schätzen seinen analytischen Sachverstand, seinen strategischen Beratungsansatz sowie seine profunden Kenntnisse im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht.