okl & partner (vormals Köhler & Klett) vereint seit über 25 Jahren fachliche Exzellenz mit technisch-wirtschaftlichem Verständnis, Pragmatismus und Lösungskompetenz. Von unseren Standorten in Köln und Berlin beraten wir in einem interdisziplinären Team von herausragenden Juristinnen und Juristen bundesweit führende Akteure der Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand.
Wir stehen für exzellente und prospektive Rechtsberatung
okl & partner zählt zu den profiliertesten deutschen Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Umwelt, Planung, Vergabe, Circular Economy und ESG. Die Arbeit von okl & partner wurde von der Wirtschaftspresse vielfach ausgezeichnet. Wir streben weiteres Wachstum an und werben mit einer Kultur der „Next Generation“ um junge und kreative Köpfe.
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Praxisgruppe Klima, Transformation und industrielle Modernisierung
okl & partner verbindet die bestehenden Kompetenzen und Erfahrungen in der umwelt-und planungsrechtlichen Beratung zu einer Praxisgruppe „Klima, Transformation und industrielle Modernisierung“. Wir beraten standortübergreifend unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Transformation des Industriestandortes Deutschland zur Klimaneutralität mit allen Auswirkungen auf die Infrastruktur sowie auf bestehende Prozesse, Ressourcen und Produkte.
okl & partner versteht sich als anwaltlicher Navigator und Planungspartner im Klimaschutzrecht und allen angrenzenden Rechtsgebieten. Unsere Mandanten aus Industrie, Mittelstand und öffentlicher Hand profitieren von einer noch breiteren, tieferen und prospektiven anwaltlichen Beratung, die auf vorhandener Expertise und Erfahrung beruht.
Kompetenzen
okl & partner bietet herausragende Beratung. Entscheider aus Industrie, Mittelstand und öffentlicher Hand schätzen uns als erfahrene Navigatoren. Unsere Beratung schafft Mehrwerte. Wir eröffnen Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
Industrieller Wandel, Klimaschutz und Circular Economy
Das fossile Zeitalter, welches vor langer Zeit mit der Erfindung der kohlebefeuerten Dampfmaschine seinen Lauf nahm, geht mit der bereits eingeleiteten Dekarbonisierung industrieller Prozesse zu Ende. Die Erreichung des zentralen Klimaschutzziels – der „Netto-Null-Emission“ – erfordert den wohl ambitioniertesten wirtschaftlichen Modernisierungsprozess seit der industriellen Revolution. Die Transformation zu einer klimaverträglichen, zukunftsweisenden Niedrigemissionswirtschaft kann nur durch erhebliche Investitionen, grundlegende Innovationen und unternehmerisch-strategischen Weitblick gelingen.
Ein wichtiger Baustein dieses industriellen Wandels ist die Verwirklichung eines primär kreislauforientierten Wirtschaftssystems. Nach Berechnungen der Ellen MacArthur Foundation hat die Circular Economy das Potenzial, den Ausstoß von Treibhausgasen in den zentralen Industriesektoren um 45 Prozent zu senken. Dabei geht es um wesentlich mehr als um die klassische Kreislaufwirtschaft mit ihrem primär auf die Abfallphase von Produkten bezogenen Ansatz. Eine umfassende Circular Economy basiert auf einem lebenszyklusübergreifenden Ansatz geschlossener Produktionskreisläufe und erfordert ein grundlegend neues Design von Produkten und Produktionsprozessen.
Bereits seit Jahren beraten wir branchen- und sektorübergreifend zu allen rechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Dekarbonisierung und Circular Economy. Wir gestalten aktiv die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen unsere Mandanten aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen des industriellen Wandels.
Kreislaufwirtschaft und Entsorgung
Die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft wächst, auch weil sie das Potenzial hat, den CO2-Ausstoß erheblich zu senken. Die Kreislaufwirtschaft ist damit eine der Schlüsselbranchen auf dem Weg zu der erforderlichen Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen tragen dieser Erkenntnis allerdings noch nicht hinreichend Rechnung; vielmehr hemmen sie an vielen Stellen die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und setzen falsche Akzente.
Hier zeichnet sich jedoch ein Umdenken ab: Das klimapolitische Profil der Kreislaufwirtschaft wurde jüngst in politischen Programmen wie dem europäischen Green Deal, dem europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie dem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 deutlich geschärft. Lässt die Politik diesen Programmsätzen Taten folgen, steht die Kreislaufwirtschaft, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes jedenfalls bis zu ihrer Vollendung durch Schadstoffsenken wie die Verbrennung und Deponierung vorbehandelter Abfälle flankiert werden muss, vor einem gewaltigen Schub. Wir freuen uns darauf die Branche, in der wir tief verwurzelt sind, bei dieser Entwicklung zu begleiten.
Industrieanlagen und Verfahrensmanagement
Industrielle und gewerbliche Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen an fortschreitende und dynamische Umweltstandards angepasst werden. Beispielhaft kann hier die neue TA Luft 2021 genannt werden, die unter anderem eine Reihe europäischer Vorgaben – insbesondere BVT-Schlussfolgerungen – umsetzt. Anlagenbetreiber investieren weiter in Abgasreinigungs- und Emissionsminderungstechniken, entwickeln Strategien der Dekarbonisierung und setzen diese um. Anlagenbezogener Anpassungsbedarf kann daneben aus veränderten Markt- und Kundenanforderungen resultieren. Ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für den Erfolg industrieller und gewerblicher Anlagenbetreiber liegt heute in der Effizienz immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren.
In der anwaltlichen Beratung setzen wir neben fachlicher Exzellenz auf unser Verständnis für betrieblich-technische Zusammenhänge, kommunikatives Fingerspitzengefühl, strategisches Verfahrensmanagement und Durchsetzungsstärke. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in nahezu allen Industriezweigen und können bei Bedarf auf ein breites Netzwerk aus Ingenieurbüros, Verbänden und sonstigen Vereinigungen zurückgreifen. Das ermöglicht uns eine effektive Beratung von der Konzeption der Anlage bis hin zu ihrer Realisierung und dem laufenden Betrieb.
Erneuerbare Energien und Wasserstoff
Die Umstellung auf Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien setzt den weiteren – auch dezentralen – Ausbau von Wind‑, Solar- und Bioenergievorhaben voraus. Wir unterstützen Unternehmen und die öffentliche Hand bei der Realisierung von Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien. Unsere Expertise umfasst alle rechtlichen Aspekte, die in den einschlägigen Planungs- und Zulassungsverfahren abzuarbeiten sind. Wir kennen die relevanten Themen und Herausforderungen solcher Vorhaben.
Wir setzen uns zudem für Instrumente der dringend erforderlichen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ein. In diesem Zusammenhang unterstützen wir beispielsweise bundeseinheitliche Bewertungsmethoden – etwa bei der Artenschutzprüfung im Zusammenhang mit Windenergie- und Netzausbauvorhaben.
Insbesondere die energieintensiven Industrien investieren bereits seit Jahren in innovative Verfahren, um prozessbedingte Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Wasserstoff kann hier zu einer Schlüsseltechnologie werden. Wir begleiten Unternehmen bei dieser Transformation – gerade auch im Hinblick auf die verschiedenen Einsatzfelder von Wasserstoff sowie dessen infrastrukturelle Anbindung.
Infrastruktur und Planung
Die Energie- und Verkehrsinfrastruktur in Deutschland befindet sich in einem gewaltigen Modernisierungsprozess mit erheblichem Investitionsbedarf. Auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Wirtschaft gilt es, Schienenwege zu modernisieren, Häfen und Wasserstraßen auszubauen und leistungsfähige Stromleitungen zu errichten. Die politischen Ausbauziele für derartige raumbeanspruchende Infrastrukturvorhaben sind mit einer Vielzahl von Umweltschutzstandards in Einklang zu bringen; sie stehen zudem im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. In Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in sonstigen Zulassungsverfahren greifen naturwissenschaftliche und juristische Fachfragen ineinander.
Gefordert ist die Abarbeitung fachrechtlicher Details bei gleichzeitig konsequentem Blick auf das Gesamtprojekt. Aufgrund unserer umfassenden Expertise in sämtlichen Teilgebieten des Umwelt- und Planungsrechts, unserer langjährigen, praktischen Erfahrung im Umgang mit Zulassungsbehörden, Fachgutachtern und der Öffentlichkeit sowie unserer Teamstärke verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen, um unsere Mandanten bei der Realisierung ihrer Vorhaben erfolgreich zu unterstützen.
Wasser und Abwasser
Das Wasser- und Abwasserrecht einschließlich des Gebührenrechts gehört traditionell zu unseren Beratungsschwerpunkten. Neben klassischen Problemstellungen in diesem Bereich sind – nicht zuletzt durch die Folgen des Klimawandels – Fragen des Gewässermanagements, der Wasserentnahme, der Nutzungspriorisierung, der Wasserwiederverwendung, des Starkregen- und Hochwasserschutzes sowie des Aus- und Umbaus wasserwirtschaftlicher Infrastrukturen wieder stärker in den Fokus unserer Beratungspraxis gerückt. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der konkreten Ausgestaltung von Bewirtschaftungsplanungen, wasserrechtlichen Zulassungen sowie dem anlagenbezogenen Gewässerschutz.
Pflanzenschutz und Düngemittel
Pflanzenschutzmittel und Düngemittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflanzengesundheit und zur Pflanzenerzeugung. Die Anforderungen an diese Produkte sind in der Europäischen Union harmonisiert. Sie gewährleisten ein einheitliches und hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt; darüber hinaus stellen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sicher.
Wir beraten Unternehmen der Pflanzenschutz- und Düngemittelindustrie bei allen regulatorischen Fragestellungen sowie bei der Gestaltung von Verträgen.
Vergabe und Beschaffung
Unser eingespieltes Team von Vergaberechtsexperten legt Wert auf höchste Qualität und umfassende Betreuung in allen Arten von Vergabeverfahren sowie zeitkritischen Vergabeprojekten. Wir beraten Unternehmen bei der Teilnahme an Vergabeverfahren und Auftraggeber bei der Strukturierung und Durchführung solcher Verfahren. Hierbei sind unter anderem neue gesetzliche Anforderungen – etwa zur nachhaltigen und innovativen Beschaffung – zu berücksichtigen. Langjährige Erfahrung und tiefgreifende Branchenkenntnis vor allem in den Bereichen Entsorgung, Umwelt, Verkehr, Gesundheitswesen, Bau, Infrastruktur und Architektur zeichnen uns aus. Vergaberecht ist für uns keine Insel: Wir arbeiten dort, wo es für den Erfolg erforderlich ist, eng mit unseren Umwelt‑, Kommunal- und Gesellschaftsrechtlern, Ihren Steuerrechtlern sowie technischen Beratern zusammen.
Zuwendungen und Beihilfe
Staatliche Zuwendungen können meist nur unter regulativen Nebenbestimmungen gewährt werden. Bei der Ausgestaltung und Gewährung öffentlicher Zuschüsse, Kredite und Garantien gilt es, vielfältige nationale wie auch gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Wir beraten sowohl Zuwendungs- und Fördermittelgeber als auch private und öffentliche Unternehmen in der Rolle des Zuwendungsempfängers. Langjährige beihilferechtliche Erfahrung, tiefgreifende Branchenkenntnis in den Bereichen Entsorgung, Umwelt, Verkehr, Bau und Infrastruktur zeichnen uns aus. Ob Investitions- und Erweiterungsmaßnahmen, Denkmalschutz- und Erschließungsprojekte, Modernisierung, Privatisierung und ÖPP oder Krisenbeihilfen und Wettbewerbsfragen – wir lotsen Sie durch die Klippen des Fördermittel- und Beihilferechts.
Vertragsgestaltung und Unternehmensführung
Wir beraten bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Umstrukturierungen, Unternehmenstransaktionen sowie zu strategischen Fragen der Unternehmensführung. Dies erfordert in der anwaltlichen Beratung neben hervorragendem juristischem Expertenwissen auch unternehmerisches Verständnis, vorausschauendes Geschick bei der Antizipation von Problemlagen und Kreativität bei der Entwicklung möglichst optimaler Lösungen.
Über besondere Expertise verfügen wir zudem bei der Vertragsgestaltung an der Schnittstelle zum Umweltrecht. Umweltrechtliche Vorgaben müssen von den betroffenen Marktakteuren häufig durch zivilrechtliche Verträge umgesetzt werden. Die Aufgabe, solche Verträge rechtssicher und praktikabel zu gestalten, erfordert nicht nur besonderes juristisches Fachwissen im Zivil-und Umweltrecht, sondern auch tiefgreifende Branchenkenntnisse sowie die Fähigkeit, innovative Lösungen zu entwickeln. Bei uns werden solche Verträge in enger Zusammenarbeit von Vertragsrechtlern und Umweltrechtlern konzipiert und formuliert.
Prozessführung und Konfliktbewältigung
Wir beraten und vertreten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und entwickeln Prozessstrategien sowie Strategien zur außergerichtlichen Bewältigung solcher Konflikte.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Haftungsansprüche sowie in Staatshaftungsfällen mit umweltrechtlichen Bezügen, die vor den Zivilgerichten verhandelt werden. Dabei verbinden wir unsere hervorragende umweltrechtliche Kompetenz mit herausragendem zivilprozessualem Expertenwissen.
Wir beraten und vertreten Unternehmen bei der Abwehr von Klimaklagen, bei denen Unterlassungs- und/oder Haftungsansprüche unter klimaschutzrechtlichen Aspekten gegen Unternehmen geltend gemacht werden.
Compliance, Due Diligence und Krisenmanagement
Wir beraten im Rahmen von Compliance- und Due Diligence-Prüfungen. Wir zeigen Umweltrisiken auf, bewerten sie rechtlich und erarbeiten praxisgerechte Lösungen. Unsere außergewöhnliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Umweltrecht, die sich nicht im Transaktionsgeschäft erschöpft, sowie unser weites und belastbares Netzwerk verschafft unseren Mandanten den entscheidenden Vorsprung.
Unser Beratungsangebot umfasst die Entwicklung und Implementierung unternehmensspezifischer Compliance-Systeme sowie deren Überprüfung und Optimierung.
Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen in umweltrelevanten Krisensituationen. Wir sind schnell handlungsfähig, beraten zu den einzuleitenden Sofortmaßnahmen sowie der richtigen Kommunikation mit Umweltbehörden, Staatsanwälten, Medien und Stakeholdern. Schließlich erarbeiten wir Strategien zur nachhaltigen Lösung der bestehenden Probleme und setzen diese gemeinsam mit unseren Mandanten um.
Öffentlich-rechtliche Sonderkonstellationen
Durch die Spezialisierung der Sozietät auf Fachthemen, die sich permanent und mit hoher Dynamik weiterentwickeln, gehört die Klärung von Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft noch nicht abschließend geklärt sind, zu unserem beruflichen Alltag. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die vielfältigen Bezüge des Verwaltungsrechts zum Verfassungsrecht und Europarecht.
Grundlage für die sachgerechte Lösung solcher neuartigen und ungewöhnlichen Rechtsfragen sind unser fundiertes öffentlich-rechtliches Wissen, die sichere Beherrschung der juristischen Methoden, unser umfassendes Systemverständnis sowie die Fähigkeit, schnell neue oder unbekannte Rechtsmaterien zu erfassen. Die Kenntnisse und Erfahrungen, die wir durch unsere Arbeit an der Spitze des Umwelt- und Planungsrechts gewonnen haben, ermöglichen es uns, auch außerhalb des Kernbereichs unserer Spezialisierung Mandanten in einzigartigen Fallkonstellationen kompetent zu beraten und bei der Lösung rechtlicher Probleme aus allen Bereichen des öffentlichen Rechts zu unterstützen.
Unser Team
Wir verstehen uns als Partner und Navigatoren unserer Mandanten. Wir begleiten unsere Mandanten in einem komplexen und dynamischen Regulierungsumfeld in die Zukunft.
Bereit für ein neues Kapitel?
Wir suchen noch Teamplayer mit Leidenschaft für Umwelt-, Planungs- und Vergaberecht. Kluge Köpfe, die mit uns gemeinsam die innovative Praxisgruppe „Klima, Transformation und industrielle Modernisierung“ weiterentwickeln. Klingt spannend? Ist es auch!
Neues aus unserer Welt
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