Auf dem Branchenkongress beyondgas drehte sich auch in diesem Jahr alles um den Markthochlauf für Wasserstoff. Das Referententeam war hochkarätig besetzt, u.a. mit unseren Partnern Dr. Tina Ines Dressel und Dr. Bernard Altpeter, die zu den planungsrechtlichen Herausforderungen beim Ausbau des Wasserstoffverteilnetzes sowie zur regulatorischen Umsetzung der neuen Gas-H2-Richtlinie referierten.
Planung des Wasserstoffverteilnetzes: Neubau vs. Umwidmung
Gegenstand des Vortrags von Dr. Dressel waren die planungsrechtlichen Herausforderungen beim Ausbau des Wasserstoffverteilnetzes. Für die Planung der H2-Netzentwicklung sind Neubau und Umwidmung zu unterscheiden. Auch bei Wasserstoffleitungen bedarf ein Neubau grundsätzlich der Planfeststellung oder Plangenehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Überwiegend wird der Ausbau von H2-Netzinfrastruktur allerdings über bestehende Leitungen erfolgen, die vom Erdgastransport auf Wasserstoff umgestellt werden.
Dr. Dressel ging in Ihrem Vortrag vor allem auf die Besonderheiten bei der Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen auf den Transport von H2 ein. Für diese Umwidmung sieht das EnWG eine Erleichterung vor: Bestimmte behördliche Zulassungen für Erdgas sollen auch als Zulassung für Wasserstoff gelten. Nicht mehr von dieser Zulassungsfiktion erfasst sind jedoch „Änderungen“. Dr. Dressel erläuterte aus der Praxis, warum erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, ab wann technische Eingriffe an der Leitung – etwa der Austausch von Armaturen oder Schiebern – als Änderung in diesem Sinn gelten. Zudem beschrieb sie die Auswirkungen einer Umwidmung auf das Verfahrensrecht, einschließlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nationale Regulierung des Wasserstoffnetzes und Resilienz
Die Regulierung des Wasserstoffnetzes wird sich durch die Umsetzung der neuen Gas-H2-Richtlinie (EU) 2024/1788 grundlegend ändern. Dr. Altpeter gab in seinem Vortrag einen praxisnahen Überblick zur Genehmigung des Netzbetriebs sowie zur Entflechtung und Zertifizierung. Das anstehende Umsetzungsgesetz sollte das überregionale H2-Transportnetz klar gegen das engmaschigere H2-Verteilernetz abgrenzen, um späteren Streit bei der Kostenverteilung zu vermeiden.
Für die zivile und militärische Resilienz der Europäischen Union wird Wasserstoff perspektivisch eine wichtige Rolle spielen. Nach der Einschätzung von Dr. Altpeter wird das Bundeswirtschaftsministerium seine bekanntermaßen strenge Prüfpraxis aus dem Erdgasbereich (Nord Stream 2, Gazprom Germania etc.) fortführen und insoweit auf die Instrumente des EnWG und des Außenwirtschaftsrechts setzen. Im Energiebereich müssten mittelbare Investitionen aus Drittstaaten oftmals vorab gemeldet werden, da sie ohne ministerielle Freigabe unwirksam sind.
Zukunft des H2-Markthochlaufs
Auf der beyondgas 2025, die vom 23. bis 25. September 2025 in Oldenburg stattfand, gab es spannende Impulse aus allen Fachrichtungen, auch Werkstattberichte zu bereits realisierten Projekten. Deutlich wurde, dass sowohl die Maßnahmen für die Erhöhung des Angebots von Wasserstoff als auch die Instrumente für die Stimulierung der Nachfrage noch nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Bedenken wurden geäußert, den Markt bereits in seiner Frühphase zu stark zu regulieren. Gefordert wurde eine verlässliche Perspektive für einen wettbewerbsfähigen Preis. Ein wichtiger Pfeiler für den politisch gewollten Markthochlauf ist ein Energierecht „aus einem Guss“.
Das Team von okl & partner wird die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft weiter aufmerksam begleiten und Ihnen mit fundierter juristischer Kompetenz und einem praxisnahen Ansatz auch in diesem Bereich zur Seite stehen – sprechen Sie uns gerne an.
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