Mandanteninformation 01/2026
Die Europäische Union hat im Zuge der letzten Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie die Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt. Das deutsche Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen unionsrechtlichen Vorgaben in nationales Recht. Eine wichtige Weichenstellung wird dabei sein, wem künftig die Verantwortung für die Sammlung der Alttextilien zukommt. In einem am 10.02.2026 veröffentlichten Rechtsgutachten sind unserer Anwälte Dr. Anno Oexle und Thomas Lammers zu dem Ergebnis gelangt, dass die Sammlungsverantwortung unionsrechtlich den Organisationen für Herstellerverantwortung zugewiesen wurde. Damit wird einem vielbeachteten Gutachten von Prof. Dr. Angela Dageförde und Dr. Andrea Vetter, das für den VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V. erstellt wurde, widersprochen, in dem eine Beibehaltung der bisherigen Sammelstrukturen mit primärer Sammlungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gefordert wird. Das vollständige Gutachten ist auf der Homepage der GRS PRO Textil abrufbar.
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