EU-Verordnung 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur gilt seit dem 18.08.2024
Arten- und biologische Vielfalt sind Grundpfeiler intakter Natur, des Klimaschutzes und des Lebens. Ihr weltweit massiver Rückgang wird seit längerem beklagt (z.B. „Insektensterben“, „Moorschwund“ u.a.). Politisch ist der Erhalt der…
navigator202218. September 2024